Pankratius - Böllerschützen Anröchte e.V.
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Mit Knall und Rauch

MIT KNALL UND RAUCH

Über die Tradition der Prangerschützen

Prangerschützen gibt es schon rund 300 Jahre, vor allem im Salzburger Land. Dort war das Schießen mit Prangerstutzen Teil der barocken Festkultur. Die Aufgabe der Prangerschützen bestand damals fast ausschließlich darin, durch das Abfeuern einer Salve Freude auszudrücken und die Festlichkeit zu erhöhen. Vor allem kirchliche Hochfeste wurden und werden lautstark angekündigt und mitgestaltet.

Der Name „Prangerschützen“ leitet sich ab vom „Prangtag“, das ist der Fronleichnamstag, der in Österreich und Süddeutschland 10 Tage nach Pfingsten gefeiert wird. Beim Fronleichnamsumzug bilden die Prangerschützen die „Ehrenkompanie“ vor dem Traghimmel, unter dem der Pfarrer das Allerheiligste durch das Dorf und übers Land trägt. In Anröchte wurde bis im Jahre 1903 anlässlich der Fronleichnamsprozession geböllert. 
(Beweis Rechnungen der Fa. Pulver Schmidtmann an den Männerschützenverein)
Anmerkungen zum Brauchtum des Böllerschießens
Von Karl Heinz Kaiser
Das  Böllerschießen  hat  zwar eine traditionsreiche aber nur teilweise durch alte  Chroniken  belegbare Geschichte,  die bis in das ausgehende  15.  Jahrhundert  zurückreichen dürfte.  Trotz langwieriger, intensiver Nachforschungen ist es bis heute nicht zweifelsfrei gelungen, den Zeitpunkt des Entstehens dieses Brauches schlüssig nachzuweisen.Das  seit  Jahrhunderten  ausgeübte  Böllerschießen  ist  Pflege  alten Brauchtums und hat sich vom Kriegsbrauch zum Volks brauch entwickelt. Eine allseits bekannte und recht lustige Geschichte hat sich gegen Ende des  17.  Jahrhunderts im Schwarzwaldstädtchen Hornberg zugetragen:Es haben die Einwohner von Hornberg in Erwartung ihres Fürsten,  wahrscheinlich  Eberhard Ludwig  ( 1677 – 1733)  so  lange ihre Böllerschüsse zum feierlichen Einzug ihres Landesherrn geprobt, bis ihnen das Pulver ausging. Der Versuch, den Fürsten bei  seinem  Einzug  in  das  Städtchen  durch kräftiges,  das Böllern nachahmende Brüllen zu täuschen, misslang natürlich und führte dann auch zur Bestrafung der Missetäter.Hiervon abgeleitet wurde vermutlich das heute noch verwendete Sprichwort :“Das ging aus wie das Hornberger Schießen…… !”Die  Begebenheit  ist einer der ältesten überlieferten Nachweise dafür,  dass in deutschem Gebiet geböllert wurde, der tatsächliche Ursprung dürfte aber wesentlich weiter zurück in unserer Vergangenheit liegen.Zu einer solchen Berühmtheit, wie die Hornberger brachten es kaum andere Böllerschützen in der Vergangenheit,  obwohl das Böllerschießen im gesamten deutschsprachigen Raum etwa ab dem frühen 18. Jahrhundert Verbreitung fand.Ein weiteres,  allerdings  nicht ganz so bekanntes  Zeugnis  über die Aktivitäten unserer Vorfahren im Hinblick auf das Böllerschießen stammt aus  Mittelfranken.  So ist man in der Markgrafschaft  Ansbach  gegen diesen Brauch wegen seiner Gefährlichkeit  von Seiten der damaligen Obrigkeit kräftig vorgegangen. In einem markgräflichen Erlass vom 16. Juli 1696 wurde bei Strafandrohung verboten :“daß bei den Hochzeiten auf dem  Land die  Bauern  –  Kerl und Junge Bursch mit allerhand Feuern und Rohren platschen und Freudenschüsse tun,”Wenn es eines solchen Verbotes bedurfte, muss zwangsläufig vorher schon geböllert worden sein!Das damalige “Freudenschießen” aber starb nicht aus, was viele weitere Begebenheiten auch bezeugen, so liegt mir z. B. eine Kopie des Kassenbuches der königlich privilegierten Schützengesellschaft Zirndorf vor,  in dem bereits im Jahre  1835 / 36 die Ausgabe von  4.- fl.  für die Anschaffung eines Böllers bei der  Fa.  Rothgießer Rupprecht  in Nürnberg im Kassenbuch und im Inventarium  der  Schützengesellschaft dokumentiert wurde.   Ein weiterer Nachweis das Thema betreffend wurde mir kürzlich von einem Schützenkameraden aus  Pleinfeld  übergeben. Demnach wurde zum Te Deum, anlässlich der Errichtung der  Barbarabruderschaft im Kloster  Heiligenblut bei Spalt, am 25 Februar 1715 Böller abgefeuert wurden.Die Menschen haben zu allen Zeiten versucht mit der Erzeugung von  Lärm die Geister oder das Wetter zu beeinflussen,  dies taten sie anfänglich mit allerlei Gerät, bis zu dem Zeitpunkt da Schwarzpulver ins Spiel kam…….Die  Motivation  zum Böllerschießen hat sich im Laufe der Jahrhunderte von dem Wunsch nach rascher Verbreitung von Warnungen, Verbesserung der  Wetterlage  und der  Vertreibung  böser Geister,  zum  Ausdruck besonderer Lebensfreude, zu der feierlichen  Untermalung  von  festlichen  Anlässen und zur Ehrung besonders verdienter oder angesehener Mitglieder der Öffentlichkeit und des Schützenwesens in jeglicher Form (Heimatvereine, Brauchtumsvereine, Trachtenvereine) hin entwickelt.Niemand  glaubt  heute mehr an böse  Geister,  oder  daran das Wetter verbessern zu können indem er ein paar Böllerschüsse gen Himmel schickt.  Aber allgemein großes  Entzücken  und Freude können Böllerschüsse anlässlich einer Hochzeit, oder der Eröffnung  einer  fränkischen Kirchweih  und auch zur  Einholung des Schützenkönigs  sowie zur  Eröffnung von anderen hohen weltlichen und kirchlichen Festen erzeugen.Das Böllerschießen war weder in Vergangenheit,  noch in der Gegenwart als eigenständiges Brauchtum zu verstehen, sondern ist immer als  begleitendes  Element für ganz bestimmte Anlässe im  kirchlichen und  weltlichen Jahreslauf Bestandteil vorrangiger Bräuche und Traditionen.Zum Beispiel dient das Berchtesgadener Weihnachts- oder  “Christkindlschießen”  als Ausdruck der Freude über die Ankunft des Heilands auf unserer Welt und zu dessen Begrüßung.Oder die  Böllerschüsse  anlässlich  einer  Königsproklamation  in  unseren  Schützenvereinen,  auch hier sind sie nicht Selbstzweck, sondern begleitendes Beiwerk einer besonders würdevollen Feier.Der Beispiele gäbe es noch viele,  aber es ist unschwer für jedermann nachzuvollziehen, dass es zum Böllerschießen immer besondere Anlässe gibt,  die im Vordergrund stehen und für die wir  Böller- schützen  mit  unserem Tun stets schmückendes Bei- werk sein werden.Weil  aber  Bräuche  sich  regional  unterscheiden,  weil sie sich stets  weiterentwickeln,  wenn sie weiter existieren wollen und auch weil  Brauchtum jederzeit neu entstehen kann,  gibt es auch keinerlei  Anspruch  auf eine einheitliche und gleichermaßen für alle Orte und Regionen im Lande geltende Bedürfnisregelung.Wünschenswert wäre allerdings, dass von Seite des  Gesetzgebers  für neu entstehende Böllergruppen ein Mindestmaß an Anlässen (z. B. wie in der Region allgemein üblich) genehmigt wird.Beispielsweise könnten das für einen Schützenverein folgende Anlässe sein :Königsproklamation,  Vereinsjubiläum,  Hochzeit von Vereinsmitgliedern,  runde  Geburtstage von Vereinsmitgliedern ab dem 50. Geburtstag, Beerdigung von Vereinsmitgliedern, Anschießen von Vereinsfesten und Festzügen.Wenn wir als  Böllerschützen  unsere Tradition aufrecht erhalten wollen,  müssen wir in erster  Linie in unserem Wirkungsfeld, das  heißt  in unseren  Heimatgemeinden  oder unserem  Landkreis die  Akzeptanz der Bevölkerung, also der Gemeinschaft in unserem Umfeld erlangen.Diese  Akzeptanz  erhalten wir aber nur dadurch,  dass wir uns an bestimmte Regeln halten, die uns zum einen der Gesetzgeber erteilt und die wir uns um unserer Ehre willen auch selbst gegeben haben.Das  Böllerschießen  war und ist immer eine besondere  Ehrerweisung  und sollte deshalb auch nur verdienten Mitgliedern der Gemeinschaft,  bzw. des  öffentlichen Lebens  und unseren  Schützenschwestern sowie Schützenbrüdern  vorbehalten sein. Auf keinen Fall sollten damit kommerzielle  Zwecke und Ziele unterstützt werden,  so kann ich mir zum Beispiel beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Eröffnung eines Supermarktes,  oder gar der  Verkauf der  10.000 – ten Eigentumswohnung ein, unserem Verständnis nach traditioneller Anlass ist………Obwohl  beim  Böllerschießen  kein  Geschoss  verwendet wird – das Schwarzpulver wird nur mit einem Kork im Böllerlauf ver dämmt –  kann nicht jedermann dieses Brauchtum ausüben.  Der Gesetzgeber hat hier strenge  Regeln erlassen, die strikt eingehalten werden müssen :Ein Böllerschütze muss demnach– im Sinne des Gesetzes zuverlässig sein (uneingeschränktes Führungszeugnis).– Fachkundig im Sinne des Sprengstoffgesetzes sein. (Prüfung in Theorie und Praxis)– Körperlich und geistig geeignet sein.– Ein Mindestalter von 21 Jahren (in Ausnahmefällen 18 Jahren) haben.– Ein Bedürfnis nachweisen.  (Mitgliedschaft im Schützen- Brauchtums- Heimat- Trachten Verein) Erst  wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt wurden,  kann  man  mit der  Ausübung unseres erhaltungswürdigen Brauchtums beginnen,  sofern von der jeweils zuständigen  Kreisverwaltungs- Behörde  (Landratsamt bzw. in kreisfreien Städten vom Ordnungsamt) eine Erlaubnis nach :a) Sprengstoffgesetz § 27 (Erwerben, Befördern, Lagern, Verwenden und Vernichten) sowieb) Waffengesetz § 45 (Schießen außerhalb geschlossener Schießstätten)erteilt wurde.