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Das
Böllerschießen hat zwar eine traditionsreiche aber
nur teilweise durch alte Chroniken belegbare
Geschichte, die bis in das ausgehende 15.
Jahrhundert zurückreichen dürfte. Trotz
langwieriger, intensiver Nachforschungen ist es bis heute nicht
zweifelsfrei gelungen, den Zeitpunkt des Entstehens dieses
Brauches schlüssig nachzuweisen.
Das
seit Jahrhunderten ausgeübte
Böllerschießen ist Pflege alten Brauchtums und
hat sich vom Kriegsbrauch zum Volks brauch entwickelt. Eine
allseits bekannte und recht lustige Geschichte hat sich gegen Ende
des 17. Jahrhunderts im Schwarzwaldstädtchen Hornberg
zugetragen:
Es haben die Einwohner von Hornberg in Erwartung ihres
Fürsten, wahrscheinlich Eberhard Ludwig ( 1677
- 1733) so lange ihre Böllerschüsse zum feierlichen
Einzug ihres Landesherrn geprobt, bis ihnen das Pulver ausging.
Der Versuch, den Fürsten bei seinem Einzug
in das Städtchen durch kräftiges, das
Böllern nachahmende Brüllen zu täuschen, misslang natürlich
und führte dann auch zur Bestrafung der Missetäter.
Hiervon abgeleitet wurde vermutlich das heute noch verwendete
Sprichwort :
“Das
ging aus wie das Hornberger Schießen...... !”
Die
Begebenheit ist einer der ältesten überlieferten Nachweise
dafür, dass in deutschem Gebiet geböllert wurde, der
tatsächliche Ursprung dürfte aber wesentlich weiter zurück in
unserer Vergangenheit liegen.
Zu einer solchen Berühmtheit, wie die Hornberger brachten es
kaum andere Böllerschützen in der Vergangenheit, obwohl
das Böllerschießen im gesamten deutschsprachigen Raum etwa ab
dem frühen 18. Jahrhundert Verbreitung fand.
Ein weiteres, allerdings nicht ganz so
bekanntes Zeugnis über die Aktivitäten unserer
Vorfahren im Hinblick auf das Böllerschießen stammt aus
Mittelfranken. So ist man in der Markgrafschaft
Ansbach gegen diesen Brauch wegen seiner
Gefährlichkeit von Seiten der damaligen Obrigkeit kräftig
vorgegangen. In einem markgräflichen Erlass vom 16. Juli 1696
wurde bei Strafandrohung verboten :
“daß bei den Hochzeiten auf dem Land die
Bauern - Kerl und Junge Bursch mit allerhand Feuern
und Rohren platschen und Freudenschüsse tun,”
Wenn es eines solchen Verbotes bedurfte, muss zwangsläufig
vorher schon geböllert worden sein!
Das damalige “Freudenschießen” aber starb nicht aus, was
viele weitere Begebenheiten auch bezeugen, so liegt mir z. B. eine
Kopie des Kassenbuches der königlich privilegierten
Schützengesellschaft Zirndorf vor, in dem bereits im
Jahre 1835 / 36 die Ausgabe von 4.- fl. für die
Anschaffung eines Böllers bei der Fa. Rothgießer
Rupprecht in Nürnberg im Kassenbuch und im
Inventarium der Schützengesellschaft dokumentiert
wurde. Ein weiterer Nachweis das Thema betreffend
wurde mir kürzlich von einem Schützenkameraden aus
Pleinfeld übergeben. Demnach wurde zum Te Deum, anlässlich
der Errichtung der Barbarabruderschaft im Kloster
Heiligenblut bei Spalt, am 25 Februar 1715 Böller abgefeuert
wurden.
Die
Menschen haben zu allen Zeiten versucht mit der Erzeugung
von Lärm die Geister oder das Wetter zu beeinflussen,
dies taten sie anfänglich mit allerlei Gerät, bis zu dem
Zeitpunkt da Schwarzpulver ins Spiel kam.......
Die Motivation zum Böllerschießen hat sich im
Laufe der Jahrhunderte von dem Wunsch nach rascher Verbreitung von
Warnungen, Verbesserung der Wetterlage und der
Vertreibung böser Geister, zum Ausdruck
besonderer Lebensfreude, zu der feierlichen
Untermalung von festlichen Anlässen und zur
Ehrung besonders verdienter oder angesehener Mitglieder der
Öffentlichkeit und des Schützenwesens in jeglicher Form
(Heimatvereine, Brauchtumsvereine, Trachtenvereine) hin
entwickelt.
Niemand glaubt heute mehr an böse
Geister, oder daran das Wetter verbessern zu können
indem er ein paar Böllerschüsse gen Himmel schickt. Aber
allgemein großes Entzücken und Freude können
Böllerschüsse anlässlich einer Hochzeit, oder der
Eröffnung einer fränkischen Kirchweih und auch
zur Einholung des Schützenkönigs sowie zur
Eröffnung von anderen hohen weltlichen und kirchlichen Festen
erzeugen.
Das Böllerschießen war weder in Vergangenheit, noch in
der Gegenwart als eigenständiges Brauchtum zu verstehen, sondern
ist immer als begleitendes Element für ganz bestimmte
Anlässe im kirchlichen und weltlichen Jahreslauf
Bestandteil vorrangiger Bräuche und Traditionen.
Zum Beispiel dient das Berchtesgadener Weihnachts- oder
“Christkindlschießen” als Ausdruck der Freude über die
Ankunft des Heilands auf unserer Welt und zu dessen Begrüßung.
Oder die Böllerschüsse anlässlich
einer Königsproklamation in unseren
Schützenvereinen, auch hier sind sie nicht Selbstzweck,
sondern begleitendes Beiwerk einer besonders würdevollen Feier.
Der Beispiele gäbe es noch viele, aber es ist unschwer
für jedermann nachzuvollziehen, dass es zum Böllerschießen
immer besondere Anlässe gibt, die im Vordergrund stehen und
für die wir Böller- schützen mit unserem Tun
stets schmückendes Bei- werk sein werden.
Weil aber Bräuche sich regional
unterscheiden, weil sie sich stets
weiterentwickeln, wenn sie weiter existieren wollen und auch
weil Brauchtum jederzeit neu entstehen kann, gibt es
auch keinerlei Anspruch auf eine einheitliche und
gleichermaßen für alle Orte und Regionen im Lande geltende
Bedürfnisregelung.
Wünschenswert wäre allerdings, dass von Seite des
Gesetzgebers für neu entstehende Böllergruppen ein
Mindestmaß an Anlässen (z. B. wie in der Region allgemein
üblich) genehmigt wird.
Beispielsweise könnten das für einen Schützenverein folgende
Anlässe sein :
Königsproklamation, Vereinsjubiläum, Hochzeit von
Vereinsmitgliedern, runde Geburtstage von
Vereinsmitgliedern ab dem 50. Geburtstag, Beerdigung von
Vereinsmitgliedern, Anschießen von Vereinsfesten und Festzügen.
Wenn wir als Böllerschützen unsere Tradition
aufrecht erhalten wollen, müssen wir in erster Linie
in unserem Wirkungsfeld, das heißt in unseren
Heimatgemeinden oder unserem Landkreis die
Akzeptanz der Bevölkerung, also der Gemeinschaft in unserem
Umfeld erlangen.
Diese Akzeptanz erhalten wir aber nur
dadurch, dass wir uns an bestimmte Regeln halten, die uns
zum einen der Gesetzgeber erteilt und die wir uns um unserer Ehre
willen auch selbst gegeben haben.
Das Böllerschießen war und ist immer eine
besondere Ehrerweisung und sollte deshalb auch nur
verdienten Mitgliedern der Gemeinschaft, bzw. des
öffentlichen Lebens und unseren Schützenschwestern
sowie Schützenbrüdern vorbehalten sein. Auf keinen Fall
sollten damit kommerzielle Zwecke und Ziele unterstützt
werden, so kann ich mir zum Beispiel beim besten Willen
nicht vorstellen, dass die Eröffnung eines Supermarktes,
oder gar der Verkauf der 10.000 - ten Eigentumswohnung
ein, unserem Verständnis nach traditioneller Anlass ist.........
Obwohl beim Böllerschießen kein
Geschoss verwendet wird - das Schwarzpulver wird nur mit
einem Kork im Böllerlauf ver dämmt - kann nicht jedermann
dieses Brauchtum ausüben. Der Gesetzgeber hat hier
strenge Regeln erlassen, die strikt eingehalten werden
müssen :
Ein Böllerschütze muss demnach
- im Sinne des Gesetzes zuverlässig sein
(uneingeschränktes Führungszeugnis).
- Fachkundig im Sinne des Sprengstoffgesetzes
sein. (Prüfung in Theorie und Praxis)
- Körperlich und geistig geeignet sein.
- Ein Mindestalter von 21 Jahren (in
Ausnahmefällen 18 Jahren) haben.
- Ein Bedürfnis nachweisen.
(Mitgliedschaft im Schützen- Brauchtums-
Heimat- Trachten Verein)
Erst wenn alle diese Voraussetzungen
erfüllt wurden, kann man mit der
Ausübung unseres erhaltungswürdigen Brauchtums beginnen,
sofern von der jeweils zuständigen Kreisverwaltungs-
Behörde (Landratsamt bzw. in kreisfreien Städten vom
Ordnungsamt) eine Erlaubnis nach :
a) Sprengstoffgesetz § 27 (Erwerben,
Befördern, Lagern, Verwenden und Vernichten) sowie
b) Waffengesetz § 45 (Schießen außerhalb
geschlossener Schießstätten)
erteilt wurde.
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